KAPITEL III. Die Ansiedelungen der Latiner

Die Heimat des indogermanischen Stammes ist der westliche Teil Mittelasiens; von dort aus hat er sich teils in suedoestlicher Richtung ueber Indien, teils in nordwestlicher ueber Europa ausgebreitet. Genauer den Ursitz der Indogermanen zu bestimmen, ist schwierig; jedenfalls muss er im Binnenlande und von der See entfernt gewesen sein, da keine Benennung des Meeres dem asiatischen und dem europaeischen Zweige gemeinsam ist. Manche Spuren weisen naeher in die Euphratlandschaften, so dass merkwuerdigerweise die Urheimat der beiden wichtigsten Kulturstaemme, des indogermanischen und des aramaeischen, raeumlich fast zusammenfaellt - eine Unterstuetzung fuer die Annahme einer allerdings fast jenseits aller verfolgbaren Kultur- und Sprachentwicklung liegenden Gemeinschaft auch dieser Voelker. Eine engere Lokalisierung ist ebensowenig moeglich, als es moeglich ist, die einzelnen Staemme auf ihren weiteren Wanderungen zu begleiten. Der europaeische mag noch nach dem Ausscheiden der Inder laengere Zeit in Persien und Armenien verweilt haben; denn allem Anschein nach ist hier die Wiege des Acker- und Weinbaus. Gerste, Spelt und Weizen sind in Mesopotamien, der Weinstock suedlich vom Kaukasus und vom Kaspischen Meer einheimisch; ebenda sind der Pflaumen- und der Nussbaum und andere der leichter zu verpflanzenden Fruchtbaeume zu Hause. Bemerkenswert ist es auch, dass den meisten europaeischen Staemmen, den Lateinern, Kelten, Deutschen und Slawen der Name des Meeres gemeinsam ist; sie muessen also wohl vor ihrer Scheidung die Kueste des Schwarzen oder auch des Kaspischen Meeres erreicht haben. Auf welchem Wege von dort die Italiker an die Alpenkette gelangt sind und wo namentlich sie, allein noch mit den Hellenen vereinigt, gesiedelt haben moegen, laesst sich nur beantworten, wenn es entschieden ist, auf welchem Wege, ob von Kleinasien oder vom Donaugebiet aus, die Hellenen nach Griechenland gelangt sind. Dass die Italiker eben wie die Inder von Norden her in ihre Halbinsel eingewandert sind, darf auf jeden Fall als ausgemacht gelten. Der Zug des umbrisch-sabellischen Stammes auf dem mittleren Bergruecken Italiens in der Richtung von Norden nach Sueden laesst sich noch deutlich verfolgen; ja die letzten Phasen desselben gehoeren der vollkommen historischen Zeit an. Weniger kenntlich ist der Weg, den die latinische Wanderung einschlug. Vermutlich zog sie in aehnlicher Richtung an der Westkueste entlang, wohl lange bevor die ersten sabellischen Staemme aufbrachen; der Strom ueberflutet die Hoehen erst, wenn die Niederungen schon eingenommen sind, und nur, wenn die latinischen Staemme schon vorher an der Kueste sassen, erklaert es sich, dass die Sabeller sich mit den rauheren Gebirgen begnuegten und erst von diesen aus, wo es anging, sich zwischen die latinischen Voelker draengten.

Dass vom linken Ufer des Tiber bis an die volskischen Berge ein latinischer Stamm wohnte, ist allbekannt; diese Berge selbst aber, welche bei der ersten Einwanderung, als noch die Ebenen von Latium und Kampanien offenstanden, verschmaeht worden zu sein scheinen, waren, wie die volskischen Inschriften zeigen, von einem den Sabellern naeher als den Latinern verwandten Stamm besetzt. Dagegen wohnten in Kampanien vor der griechischen und samnitischen Einwanderung wahrscheinlich Latiner; denn die italischen Namen Novla oder Nola (Neustadt), Campani Capua, Volturnus (von volvere wie Iuturna von iuvare), Opsci (Arbeiter) sind nachweislich aelter als der samnitische Einfall und beweisen, dass, als Kyme von den Griechen gegruendet ward, ein italischer und wahrscheinlich latinischer Stamm, die Ausōner, Kampanien innehatten. Auch die Urbewohner der spaeter von den Lucanern und Brettiern bewohnten Landschaften, die eigentlichen Itali (Bewohner des Rinderlandes), werden von den besten Beobachtern nicht zu dem iapygischen, sondern zu dem italischen Stamm gestellt; es ist nichts im Wege, sie dem latinischen Stamm beizuzaehlen, obwohl die noch vor dem Beginn der staatlichen Entwicklung Italiens erfolgte Hellenisierung dieser Gegenden und deren spaetere Ueberflutung durch samnitische Schwaerme die Spuren der aelteren Nationalitaet hier gaenzlich verwischt hat. Auch den gleichfalls verschollenen Stamm der Siculer setzten sehr alte Sagen in Beziehung zu Rom; so erzaehlt der aelteste italische Geschichtschreiber Antiochos von Syrakus, dass zum Koenig Morges von Italia (d. h. der Brettischen Halbinsel) ein Mann Namens Sikelos auf fluechtigem Fuss aus Rom gekommen sei; und es scheinen diese Erzaehlungen zu beruhen auf der von den Berichterstattern wahrgenommenen Stammesgleichheit der Siculer, deren es noch zu Thukydides’ Zeit in Italien gab, und der Latiner. Die auffallende Verwandtschaft einzelner Dialektwoerter des sizilischen Griechisch mit dem Lateinischen erklaert sich zwar wohl nicht aus der alten Sprachgleichheit der Siculer und Roemer, sondern vielmehr aus den alten Handelsverbindungen zwischen Rom und den sizilischen Griechen; nach allen Spuren indes sind nicht bloss die latinische, sondern wahrscheinlich auch die kampanische und lucanische Landschaft, das eigentliche Italia zwischen den Buchten von Tarent und Laos und die oestliche Haelfte von Sizilien, in uralter Zeit von verschiedenen Staemmen der latinischen Nation bewohnt gewesen.

Die Schicksale dieser Staemme waren sehr ungleich. Die in Sizilien, Grossgriechenland und Kampanien angesiedelten kamen mit den Griechen in Beruehrung in einer Epoche, wo sie deren Zivilisation Widerstand zu leisten nicht vermochten, und wurden entweder voellig hellenisiert, wie namentlich in Sizilien, oder doch so geschwaecht, dass sie der frischen Kraft der sabinischen Staemme ohne sonderliche Gegenwehr unterlagen. So sind die Siculer, die Italer und Morgeten, die Ausōner nicht dazu gekommen, eine taetige Rolle in der Geschichte der Halbinsel zu spielen.

Anders war es in Latium, wo griechische Kolonien nicht gegruendet worden sind und es den Einwohnern nach harten Kaempfen gelang, sich gegen die Sabiner wie gegen die noerdlichen Nachbarn zu behaupten. Werfen wir einen Blick auf die Landschaft, die wie keine andere in die Geschicke der alten Welt einzugreifen bestimmt war.

Schon in uraeltester Zeit ist die Ebene von Latium der Schauplatz der grossartigsten Naturkaempfe gewesen, in denen die langsam bildende Kraft des Wassers und die Ausbrueche gewaltiger Vulkane Schicht ueber Schicht schoben desjenigen Bodens, auf dem entschieden werden sollte, welchem Volk die Herrschaft der Erde gehoere. Eingeschlossen im Osten von den Bergen der Sabiner und Aequer, die dem Apennin angehoeren; im Sueden von dem bis zu 4000 Fuss Hoehe ansteigenden volskischen Gebirg, welches von dem Hauptstock des Apennin durch das alte Gebiet der Herniker, die Hochebene des Sacco (Trerus, Nebenfluss des Liris), getrennt ist und von dieser aus sich westlich ziehend mit dem Vorgebirg von Terracina abschliesst; im Westen von dem Meer, das an diesem Gestade nur wenige und geringe Haefen bildet; im Norden in das weite etruskische Huegelland sich verlaufend, breitet eine stattliche Ebene sich aus, durchflossen von dem Tiberis, dem “Bergstrom”, der aus den umbrischen, und dem Anio, der von den sabinischen Bergen herkommt. Inselartig steigen in der Flaeche auf teils die steilen Kalkfelsen des Soracte im Nordosten, des circeischen Vorgebirgs im Suedwesten, sowie die aehnliche, obwohl niedrigere Hoehe des Ianiculum bei Rom; teils vulkanische Erhebungen, deren erloschene Krater zu Seen geworden und zum Teil es noch sind: die bedeutendste unter diesen ist das Albaner Gebirge, das nach allen Seiten frei zwischen den Volskergebirgen und dem Tiberfluss aus der Ebene emporragt.

Hier siedelte der Stamm sich an, den die Geschichte kennt unter dem Namen der Latiner, oder, wie sie spaeter zur Unterscheidung von den ausserhalb dieses Bereichs gegruendeten latinischen Gemeinden genannt werden, der “alten Latiner” (prisci Latini). Allein das von ihnen besetzte Gebiet, die Landschaft Latium, ist nur ein kleiner Teil jener mittelitalischen Ebene. Alles Land noerdlich des Tiber ist den Latinern ein fremdes, ja sogar ein feindliches Gebiet, mit dessen Bewohnern ein ewiges Buendnis, ein Landfriede nicht moeglich war und die Waffenruhe stets auf beschraenkte Zeit abgeschlossen worden zu sein scheint. Die Tibergrenze gegen Norden ist uralt, und weder die Geschichte noch die bessere Sage hat eine Erinnerung davon bewahrt, wie und wann diese folgenreiche Abgrenzung sich festgestellt hat. Die flachen und sumpfigen Strecken suedlich vom Albaner Gebirge finden wir, wo unsere Geschichte beginnt, in den Haenden umbrisch-sabellischer Staemme, der Rutuler und Volsker; schon Ardea und Velitrae sind nicht mehr urspruenglich latinische Staedte. Nur der mittlere Teil jenes Gebietes zwischen dem Tiber, den Vorbergen des Apennin, den Albaner Bergen und dem Meer, ein Gebiet von etwa 34 deutschen Quadratmeilen, wenig groesser als der jetzige Kanton Zuerich, ist das eigentliche Latium, die “Ebene” ^1, wie sie von den Hoehen des Monte Cavo dem Auge sich darstellt. Die Landschaft ist eben, aber nicht flach, mit Ausnahme des sandigen und zum Teil vom Tiber aufgeschwemmten Meeresstrandes wird ueberall die Flaeche unterbrochen durch maessig hohe, oft ziemlich steile Tuffhuegel und tiefe Erdspalten, und diese stets wechselnden Steigungen und Senkungen des Bodens bilden zwischen sich im Winter jene Lachen, deren Verdunsten in der Sommerhitze, namentlich wegen der darin faulenden organischen Substanzen, die boese fieberschwangere Luft entwickelt, welche in alter wie in neuer Zeit im Sommer die Landschaft verpestet. Es ist ein Irrtum, dass diese Miasmen erst durch den Verfall des Ackerbaues entstanden seien, wie ihn das Missregiment des letzten Jahrhunderts der Republik und das der Paepste herbeigefuehrt haben; ihre Ursache liegt vielmehr in dem mangelnden Gefaell des Wassers und wirkt noch heute wie vor Jahrtausenden. Wahr ist es indes, dass bis auf einen gewissen Grad die boese Luft sich bannen laesst durch die Intensitaet der Bodenkultur; wovon die Ursache noch nicht vollstaendig ermittelt ist, zum Teil aber darin liegen wird, dass die Bearbeitung der Oberflaeche das Austrocknen der stehenden Waesser beschleunigt. Immer bleibt die Entstehung einer dichten ackerbauenden Bevoelkerung in Gegenden, die jetzt keine gesunden Bewohner gedeihen lassen und in denen der Reisende nicht gern die Nacht verweilt, wie die latinische Ebene und die Niederungen von Sybaris und Metapont sind, eine fuer uns befremdliche Tatsache. Man muss sich erinnern, dass auf einer niedrigen Kulturstufe das Volk ueberhaupt einen schaerferen Blick hat fuer das, was die Natur erheischt, und eine groessere Fuegsamkeit gegen ihre Gebote, vielleicht auch physisch ein elastischeres Wesen, das dem Boden sich inniger anschmiegt. In Sardinien wird unter ganz aehnlichen natuerlichen Verhaeltnissen der Ackerbau noch heutzutage betrieben; die boese Luft ist wohl vorhanden, allein der Bauer entzieht sich ihren Einfluessen durch Vorsicht in Kleidung, Nahrung und Wahl der Tagesstunden. In der Tat schuetzt vor der Aria cattiva nichts so sicher als das Tragen der Tiervliesse und das lodernde Feuer; woraus sich erklaert, weshalb der roemische Landmann bestaendig in schwere Wollstoffe gekleidet ging und das Feuer auf seinem Herd nicht erloeschen liess. Im uebrigen musste die Landschaft einem einwandernden ackerbauenden Volke einladend erscheinen; der Boden ist leicht mit Hacke und Karst zu bearbeiten und auch ohne Duengung ertragsfaehig, ohne nach italienischem Massstab auffallend ergiebig zu sein; der Weizen gibt durchschnittlich etwa das fuenfte Korn ^2. An gutem Wasser ist kein Ueberfluss; um so hoeher und heiliger hielt die Bevoelkerung jede frische Quelle.

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^1 Wie latus (Seite) und πλατύς (platt); es ist also das Plattland im Gegensatz zu der sabinischen Berglandschaft, wie Campania die “Ebene” den Gegensatz bildet zu Samnium. Lātus, ehemals stlātus gehoert nicht hierher.

^2 Ein franzoesischer Statistiker, Dureau de la Malle (Economie politique des Romains. Bd. 2, S. 226), vergleicht mit der roemischen Campagna die Limagne in Auvergne, gleichfalls eine weite, sehr durchschnittene und ungleiche Ebene, mit einer Bodenoberflaeche aus dekomponierter Lava und Asche den Resten ausgebrannter Vulkane. Die Bevoelkerung, mindestens 2500 Menschen auf die Quadratlieue, ist eine der staerksten, die in rein ackerbauenden Gegenden vorkommt, das Eigentum ungemein zerstueckelt. Der Ackerbau wird fast ganz von Menschenhand beschafft, mit Spaten, Karst oder Hacke; nur ausnahmsweise tritt dafuer der leichte Pflug ein der mit zwei Kuehen bespannt ist und nicht selten spannt an der Stelle der einen sich die Frau des Ackermanns ein. Das Gespann dient zugleich um Milch zu gewinnen und das Land zu bestehen. Man erntet zweimal im Jahre, Korn und Kraut; Brache kommt nicht vor. Der mittlere Pachtzins fuer einen Arpent Ackerland ist 100 Franken jaehrlich. Wuerde dasselbe Land statt dessen unter sechs oder sieben grosse Grundbesitzer verteilt werden wuerden Verwalter- und Tageloehnerwirtschaft an die Stelle des Bewirtschaftens durch kleine Grundeigentuemer treten, so wuerde in hundert Jahren ohne Zweifel die Limagne oede, verlassen und elend sein wie heutzutage die Campagna di Roma.

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Es ist kein Bericht darueber erhalten, wie die Ansiedlungen der Latiner in der Landschaft, welche seitdem ihren Namen trug, erfolgt sind, und wir sind darueber fast allein auf Rueckschluesse angewiesen. Einiges indes laesst sich dennoch erkennen oder mit Wahrscheinlichkeit vermuten.

Die roemische Mark zerfiel in aeltester Zeit in eine Anzahl Geschlechterbezirke, welche spaeterhin benutzt wurden, um dar aus die aeltesten “Landquartiere” (tribus rusticae) zu bilden. Von dem Claudischen Quartier ist es ueberliefert, dass es aus der Ansiedlung der Claudischen Geschlechtsgenossen am Anio erwuchs; und dasselbe geht ebenso sicher fuer die uebrigen Distrikte der aeltesten Einteilung hervor aus ihren Namen. Diese sind nicht, wie die der spaeter hinzugefuegten Distrikte, von Oertlichkeiten entlehnt, sondern ohne Ausnahme von Geschlechternamen gebildet; und es sind die Geschlechter, die den Quartieren der urspruenglichen roemischen Mark die Namen gaben, soweit sie nicht gaenzlich verschollen sind (wie die Camilii, Galerii, Lemonii, Pollii, Pupinii, Voltinii), durchaus die aeltesten roemischen Patrizierfamilien, die Aemilii, Cornelii, Fabii, Horatii, Menenii, Papirii, Romilii, Sergii, Voturii. Bemerkenswert ist es, dass unter all diesen Geschlechtern kein einziges erscheint, das nachweislich erst spaeter nach Rom uebergesiedelt waere. Aehnlich wie der roemische, wird jeder italische und ohne Zweifel auch jeder hellenische Gau von Haus aus in eine Anzahl zugleich oertlich und geschlechtlich vereinigter Genossenschaften zerfallen sein; es ist diese Geschlechtsansiedlung das “Haus” (οικία) der Griechen, aus dem, wie in Rom die Tribus, auch dort sehr haeufig die Komen oder Demen hervorgegangen sind. Die entsprechenden italischen Benennungen “Haus” (vicus) oder “Bezirk” (pagus von pangere) deuten gleichfalls das Zusammensiedeln der Geschlechtsgenossen an und gehen im Sprachgebrauch begreiflicherweise ueber in die Bedeutung Weiler oder Dorf. Wie zu dem Hause ein Acker, so gehoert zu dem Geschlechtshaus oder Dorf eine Geschlechtsmark, die aber, wie spaeter zu zeigen sein wird, bis in verhaeltnismaessig spaete Zeit noch gleichsam als Hausmark, das heisst nach dem System der Feldgemeinschaft bestellt wurde. Ob die Geschlechtshaeuser in Latium selbst sich zu Geschlechtsdoerfern entwickelt haben oder ob die Latiner schon als Geschlechtsgenossenschaften in Latium eingewandert sind, ist eine Frage, auf die wir ebenso wenig eine Antwort haben, als wir zu bestimmen vermoegen, in welcher Weise die Gesamtwirtschaft, welche durch eine derartige Ordnung gefordert wird, sich in Latium gestaltet hat ^3, in wie weit das Geschlecht neben der Abstammung noch auf aeusserlicher Ein- und Zusammenordnung nicht blutsverwandter Individuen mit beruhen mag.

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^3 In Slawonien, wo die patriarchalische Haushaltung bis auf den heutigen Tag festgehalten wird, bleibt die ganze Familie, oft bis zu fuenfzig, ja hundert Koepfen stark, unter den Befehlen des von der ganzen Familie auf Lebenszeit gewaehlten Hausvaters (Goszpodár) in demselben Hause beisammen. Das Vermoegen des Hauses, das hauptsaechlich in Vieh besteht, verwaltet der Hausvater; der Ueberschuss wird nach Familienstaemmen verteilt. Privaterwerb durch Industrie und Handel bleibt Sondereigentum. Austritte aus dem Hause, auch der Maenner, z. B. durch Einheiraten in eine fremde Wirtschaft, kommen vor (Csaplovics, Slawonien und Kroatien. Pest 1839. Bd. 1, S. 106, 179). Bei derartigen Verhaeltnissen, die von den aeltesten roemischen sich nicht allzuweit entfernen moegen, naehert das Haus sich der Gemeinde.

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Von Haus aus aber galten diese Geschlechtsgenossenschaften nicht als selbstaendige Einheiten, sondern als die integrierenden Teile einer politischen Gemeinde (civitas, populus), welche zunaechst auftritt als ein zu gegenseitiger Rechtsfolge und Rechtshilfe und zu Gemeinschaftlichkeit in Abwehr und Angriff verpflichteter Inbegriff einer Anzahl stamm-, sprach- und sittengleicher Geschlechtsdoerfer. An einem festen oertlichen Mittelpunkt konnte es diesem Gau so wenig fehlen wie der Geschlechtsgenossenschaft; da indes die Geschlechts-, das heisst die Gaugenossen in ihren Doerfern wohnten, so konnte der Mittelpunkt des Gaues nicht eine eigentliche Zusammensiedlung, eine Stadt, sondern nur eine gemeine Versammlungsstaette sein, welche die Dingstaette und die gemeinen Heiligtuemer des Gaues in sich schloss, wo die Gaugenossen an jedem achten Tag des Verkehrs wie des Vergnuegens wegen sich zusammenfanden und wo sie im Kriegsfall sich und ihr Vieh vor dem einfallenden Feind sicherer bargen als in den Weilern, die aber uebrigens regelmaessig nicht oder schwach bewohnt war. Ganz aehnliche alte Zufluchtsstaetten sind noch heutzutage in dem Huegellande der Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz heisst in Italien “Hoehe” (capitolium, wie άκρα, das Berghaupt) oder “Wehr” (arx von arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage einer kuenftigen, indem die Haeuser an die Burg sich anschliessen und spaeterhin sich umgeben mit dem “Ringe” (urbs mit urvus, curvus, vielleicht auch mit orbis verwandt). Den aeusserlichen Unterschied zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore, deren die Burg moeglichst wenige, die Stadt moeglichst viele, jene in der Regel nur ein einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht die vorstaedtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen italischen Landschaften, die zum staedtischen Zusammensiedeln erst spaet und zum Teil noch bis auf den heutigen Tag nicht vollstaendig gelangt sind, wie im Marserland und in den kleinen Gauen der Abruzzen, noch einigermassen sich erkennen laesst. Die Landschaft der Aequiculer, die noch in der Kaiserzeit nicht in Staedten, sondern in unzaehligen offenen Weilern wohnten, zeigt eine Menge altertuemlicher Mauerringe, die als “veroedete Staedte” mit einzelnen Tempeln das Staunen der roemischen wie der heutigen Archaeologen erregten, von denen jene ihre “Urbewohner” (aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu koennen meinten. Gewiss richtiger wird man in diesen Anlagen nicht ummauerte Staedte erkennen, sondern Zufluchtsstaetten der Markgenossen, wie sie in aelterer Zeit ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in weniger kunstvoller Weise angelegt, bestanden. Dass in derselben Epoche, wo die zu staedtischen Ansiedlungen uebergegangenen Staemme ihren Staedten steinerne Ringmauern gaben, auch diejenigen Landschaften, die in offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer Festungen durch Steinbauten ersetzten, ist natuerlich; als dann in der Zeit des gesicherten Landfriedens man solcher Festungen nicht mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten verlassen und bald den spaeteren Generationen ein Raetsel.

Jene Gaue also, die in einer Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine gewisse Anzahl Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als die urspruenglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der italischen Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums dergleichen Gaue sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen noch von besonderem historischen Interesse. Das isolierte Albaner Gebirge, das den Ansiedlern die gesundeste Luft, die frischesten Quellen und die am meisten gesicherte Lage darbot, diese natuerliche Burg Latiums, ist ohne Zweifel von den Ankoemmlingen zuerst besetzt worden. Hier lag denn auch auf der schmalen Hochflaeche oberhalb Palazzuola zwischen dem Albanischen See (Lago di Castello) und dem Albanischen Berg (Monte Cavo) lang hingestreckt Alba, das durchaus als Ursitz des latinischen Stammes und Mutterort Roms sowie aller uebrigen altlatinischen Gemeinden galt; hier an den Abhaengen die uralten latinischen Ortschaften Lanuvium, Aricia und Tusculum. Hier finden sich auch von jenen uralten Bauwerken, welche die Anfaenge der Zivilisation zu bezeichnen pflegen und gleichsam der Nachwelt zum Zeugnis dastehen davon, dass Pallas Athene in der Tat, wenn sie erscheint, erwachsen in die Welt tritt: so die Abschroffung der Felswand unterhalb Alba nach Palazzuola zu, welche den durch die steilen Abhaenge des Monte Cavo nach Sueden zu von Natur unzugaenglichen Ort von Norden her ebenso unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu verteidigenden Zugaenge von Osten und Westen her fuer den Verkehr frei laesst; und vor allem der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuss maechtige Lavawand mannshoch gebrochene Stollen, durch welchen der in dem alten Krater des Albaner Gebirges entstandene See bis auf seine jetzige Tiefe abgelassen und fuer den Ackerbau auf dem Berge selbst ein bedeutender Raum gewonnen worden ist.

Natuerliche Festen der latinischen Ebene sind auch die Spitzen der letzten Auslaeufer der Sabinergebirge, wo aus solchen Gauburgen spaeter die ansehnlichen Staedte Tibur und Praeneste hervorgingen. Auch Labici, Gabii und Nomentum in der Ebene zwischen dem Albaner und Sabinergebirge und dem Tiber; Rom am Tiber, Laurentum und Lavinium an der Kueste sind mehr oder minder alte Mittelpunkte latinischer Kolonisation, um von zahlreichen andern, minder namhaften und zum Teil fast verschollenen zu schweigen. Alle diese Gaue waren in aeltester Zeit politisch souveraen und wurden ein jeder von seinem Fuersten unter Mitwirkung des Rates der Alten und der Versammlung der Wehrmaenner regiert. Aber dennoch ging nicht bloss das Gefuehl der Sprach- und Stammgenossenschaft durch diesen ganzen Kreis, sondern es offenbarte sich dasselbe auch in einer wichtigen religioesen und staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde der saemtlichen latinischen Gaue. Die Vorstandschaft stand urspruenglich nach allgemeinem italischen wie hellenischen Gebrauch demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die Bundesstaetten lagen; es war dies der Gau von Alba, der ueberhaupt, wie gesagt; als der aelteste und vornehmste der latinischen betrachtet ward. Der berechtigten Gemeinden waren anfaenglich dreissig, wie denn diese Zahl als Summe der Teile eines Gemeinwesens in Griechenland wie in Italien ungemein haeufig begegnet. Welche Ortschaften zu den dreissig altlatinischen Gemeinden oder, wie sie in Beziehung auf die Metropolrechte Albas auch wohl genannt werden, zu den dreissig albanischen Kolonien urspruenglich gezaehlt worden sind, ist nicht ueberliefert und nicht mehr auszumachen. Wie bei den aehnlichen Eidgenossenschaften zum Beispiel der Boeoter und der Ionier die Pamboeotien und Panionien, war der Mittelpunkt dieser Vereinigung das “latinische Fest” (feriae Latinae), an welchem auf dem “Berg von Alba” (mons Albanus, Monte Cavo) an einem alljaehrlich von dem Vorstand dafuer fest gesetzten Tage dem “latinischen Gott” (Iuppiter Latiaris) von dem gesamten Stamm ein Stieropfer dargebracht ward. Zu dem Opferschmaus hatte jede teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses an Vieh, Milch und Kaese zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stueck zu empfangen. Diese Gebraeuche dauerten fort bis in die spaete Zeit und sind wohlbekannt; ueber die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser Verbindung dagegen vermoegen wir fast nur Mutmassungen aufzustellen. Seit aeltester Zeit schlossen sich an das religioese Fest auf dem Berg von Alba auch Versammlungen der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf der benachbarten latinischen Dingstaette am Quell der Ferentina (bei Marino); und ueberhaupt kann eine solche Eidgenossenschaft nicht gedacht werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des Bundes und eine fuer die ganze Landschaft gueltige Rechtsordnung. Dass dem Bunde wegen Verletzung des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem Fall selbst auf den Tod erkannt werden konnte, ist ueberliefert und glaublich. Auch die spaetere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft der latinischen Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des aeltesten Bundesrechts gedacht werden, so dass also der Latiner mit der Latinerin rechte Kinder erzielen und in ganz Latium Grundbesitz erwerben und Handel und Wandel treiben konnte. Der Bund mag ferner fuer die Streitigkeiten der Gaue untereinander ein Schieds- und Bundesgericht angeordnet haben; dagegen laesst sich eine eigentliche Beschraenkung des souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und Frieden durch den Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen Zweifel, dass mit der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war, einen Bundeskrieg abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei denn ein Bundesfeldherr, ein Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte. Aber wir haben keinen Grund anzunehmen, dass in diesem Fall jede Gemeinde rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu leisten, oder dass es ihr umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg selbst gegen ein Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, dass waehrend der latinischen Feier, aehnlich wie waehrend der hellenischen Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galt ^4 und wahrscheinlich in dieser Zeit auch die verfehdeten Staemme einander sicheres Geleit zugestanden. Noch weniger ist es moeglich, den Umfang der Vorrechte des fuehrenden Gaues zu bestimmen; nur soviel laesst sich sagen, dass keine Ursache vorhanden ist, in der albanischen Vorstandschaft eine wahre politische Hegemonie ueber Latium zu erkennen und dass moeglicher-, ja wahrscheinlicherweise dieselbe nicht mehr in Latium zu bedeuten hatte als die elische Ehrenvorstandschaft in Griechenland ^5. Ueberhaupt war der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes vermutlich lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufaelliges Aggregat verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden, sondern der rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes. Wenn der latinische Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische Gemeinden umfasst haben mag, so hat er doch zu keiner Zeit einer nicht latinischen die Mitgliedschaft gewaehrt - sein Gegenbild in Griechenland ist nicht die delphische Amphiktyonie, sondern die boeotische oder aetolische Eidgenossenschaft.

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^4 Das latinische Fest wird geradezu Waffenstillstand” (indutiae Macr. Sat. 1, 16; εκεχερίαι Dion. Hal. 4, 49) genannt, und es war nicht erlaubt, waehrend desselben einen Krieg zu beginnen (Macr. a.a.O.).

^5 Die oft in alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, dass Alba einstmals in den Formen der Symmachie ueber Latium geherrscht habe, findet bei genauerer Untersuchung nirgends ausreichende Unterstuetzung. Alle Geschichte geht nicht von der Einigung, sondern von der Zersplitterung der Nation aus, und es ist sehr wenig wahrscheinlich, dass das Problem, das Rom nach manchem durchkaempften Jahrhundert endlich loeste, die Einigung Latiums, schon vorher einmal durch Alba geloest worden sei. Auch ist es bemerkenswert, dass Rom niemals als Erbin Albas eigentliche Herrschaftsansprueche gegen die latinischen Gemeinden geltend gemacht, sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich begnuegt hat, die freilich, als sie mit der materiellen Macht sich vereinigte, fuer die hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe gewaehrte. Von eigentlichen Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese ist, ueberall kaum die Rede sein; und am wenigsten reichen Stellen wie Fest. v. praetor p. 241 und Dion. Hal. 3, 10 aus, um Alba zum latinischen Athen zu stempeln.

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Diese allgemeinen Umrisse muessen genuegen; ein jeder Versuch, die Linien schaerfer zu ziehen, wuerde das Bild nur verfaelschen. Das mannigfache Spiel, wie die aeltesten politischen Atome, die Gaue, sich in Latium gesucht und geflohen haben moegen, ist ohne berichtfaehige Zeugen voruebergegangen, und es muss genuegen, das Eine und Bleibende darin festzuhalten, dass sie in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkt zwar nicht ihre Einheitlichkeit aufgaben, aber doch das Gefuehl der nationalen Zusammengehoerigkeit hegten und steigerten und damit den Fortschritt vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem jede Volksgeschichte anhebt und anheben mass, zu der nationalen Einigung, mit der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte.

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