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Ihre andern Sklaven stellen sie, anders als wir, nicht zu genau verteiltem Gesindedienst an; sondern jeder schaltet auf eigenem Anwesen, am eigenen Herd. Der Herr legt ihm nur eine bestimmte Leistung an Getreide, Vieh oder Zeug auf, wie wir unseren Pächtern, und nur so weit geht die Pflicht des Hörigen. Sonst besorgen die Geschäfte des Herrenhauses die Frau und die Kinder. Daß der Sklave gepeitscht, gefesselt und mit Zwangsarbeit gestraft wird, ist selten. Eher noch schlägt der Herr einen tot, nicht zur Strafe oder aus Strenge, sondern im aufwallenden Jähzorn: wie einen Feind, nur daß es hier ungesühnt bleibt. Die Freigelassenen stehen nicht viel höher als Sklaven. Selten haben sie einigen Einfluß im Haus, nie in der Gemeinde, ausgenommen bei den Stämmen, die Königen botmäßig sind. Dort nämlich steigen sie wohl über die Freigeborenen und selbst über Adelige empor. Bei den anderen zeugt die Unebenbürtigkeit der Freigelassenen für die Freiheit des Volkes.

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