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Am Körper Geschändete: widernatürliche Männer, aber wohl auch „entehrte“ Frauen, für die sich Todesstrafe noch lange erhält. Dieses Versenken ist eine Weiberstrafe, daher besonders schimpflich. Frevel – Schandtat: das germanische Rechtsbewußtsein nimmt die offene, nicht verheimlichte Tat, ohne List, leichter hin. Die Fürsten bestimmt nämlich aus der Zahl der vorhandenen Fürsten. Recht sprechen ist römische, nicht germanische Auffassung; nach dieser leitet der Fürst (später Gaugraf) nur die Volksverhandlung, der Rat macht den Urteilsvorschlag, der Beistand gibt das „Vollwort“: sie „finden“ das Recht, der entsendete Richter tut nur den Spruch.

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