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Nie aber, ob sie nun Geschäfte des Gemeinwesens oder eigene besorgen, erscheinen sie anders als gewaffnet. Doch soll niemand die Waffen anlegen, ehe ihn nicht die Gemeinde [pg 12]für wehrhaft erklärt hat. Dann schmückt gleich in der Versammlung entweder ein Fürst oder der Vater oder ein Verwandter den Jüngling mit Schild und Frame. Das ist dort die Toga, das des jungen Mannes erste Ehrung; bis dahin gilt er als Glied des Hauswesens, nunmehr der Gemeinschaft.

Vornehme Abkunft oder hohes Verdienst des Vaters sichert die Fürstengunst auch noch nicht Mannbaren. Solche schließen sich dann den übrigen, Älteren, längst schon Bewährten an. Und es ist für niemand beschämend, in einem Gefolge zu erscheinen. Ja im Gefolge selbst gibt es noch eine Rangordnung nach dem Ermessen des Gefolgsherrn, und groß ist der Wetteifer der Mannen um den ersten Platz zunächst dem Fürsten, wie auch der Fürsten um das zahlreichste und mutigste Gefolge. Das bringt Würde, bringt Macht: immerzu von einer großen Schar erlesener Jugend umgeben zu sein; im Frieden eine Zier, im Kriege Schirm und Schutz. Aber nicht nur bei seinem Stamm, sondern auch in den Nachbargauen wird bekannt und berühmt, wer sich durch Zahl und Wert seines Gefolges hervortut. Gesandte suchen ihn auf, er erhält Geschenke, und schon sein Ruf kann oft Kriege niederschlagen.

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