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Vor dieser Versammlung darf auch Klage angebracht und peinliches Gericht begehrt werden. Die Strafen scheiden sich nach dem Verbrechen. Verräter und Überläufer hängen sie an Bäumen auf, Feige, Weichlinge und am Körper Geschändete versenken sie in Schlamm und Morast und werfen Flechtwerk darüber. Die Verschiedenheit der Todesart deutet darauf, daß man Frevel durch die Strafe gleichsam kundtun, Schandtaten verbergen müsse. Aber auch für leichtere Vergehungen gibt es angemessene Strafe: die Überwiesenen werden um eine Anzahl von Pferden und Vieh gebüßt. Ein Teil der Buße wird dem König oder Gemeinwesen, der andere dem, der sein Recht erhält, oder seinen Verwandten geleistet.

In den gleichen Versammlungen werden auch die Fürsten bestimmt, die in Gauen und Dörfern Recht sprechen. Jedem solchen treten hundert Männer aus dem Volke als Rat und Beistand zur Seite.

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