Vier und zwanzigstes Kapitel.

Julius eilte indeß mit Pässen einer neutralen Macht und geltenden Empfehlungen ausgerüstet, nach der Grenze und traf in Straßburg auf einen Officier von dem Gefolge des Obersten, der in jenen stürmischen Tagen auf der Wessenburg sein täglicher Gesellschafter war. Er ging so eben, dem Tod entronnen, zur Armee zurück, erzählte ihm, daß der unglückliche Oberste die humane in Feindes Land geübte Schonung mit dem Leben habe bezahlen müssen, daß er selbst nur durch Zufall demselben Schicksal entgangen, und daß der Entschluß, sich einem Freund zu Liebe in den Strudel dieser tobenden See werfen zu wollen, mehr als tollkühn sey. Der Officier schilderte ihm das Reich der Schrecken mit so lebhaften Farben, verhieß ihm den gewissen Tod mit so reger Zuversicht, stellte ihm die Nutzlosigkeit dieses Wagstücks so klar vor Augen, daß Julius die Erfüllung der Pflichten gegen sich selbst, jeder entferntern vorzog. Er kehrte fürs erste zu seiner Schwieger-Mutter zurück, welche wieder auf der Wessenburg hauste, die zufolge geschlossener Verträge jetzt auf neutralem Gebiete lag, unterrichtete Augusten schriftlich von der Vergeblichkeit seiner Bemühungen und von der Nothwendigkeit, die gehäuften, durch den Krieg verstörten Angelegenheiten der Baronin in Ordnung zu setzen.

Vergebens hatte er bey jenem Zusammentreffen mit dem feindlichen Freunde nach Woldemars Schicksal geforscht, denn der Officier war kaum freygesprochen, als er ohne Zögerung auf das Feld der Ehre zurückeilte. Er wußte nur, daß es der schönen Frau von Wessen, kraft ihrer Reitze, ihrer Geistes-Gegenwart und Gewandtheit gelungen sey, den Blutdurst der Richter in milde, menschliche Schonung zu verwandeln, und daß man sie zugleich mit jenem auf freyen Fuß gesetzt habe.

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