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Über geringere Sachen beraten die Fürsten, über wichtigere die Gesamtheit, jedoch so, daß auch, was das Volk entscheidet, im Rat der Fürsten vorbesprochen wird. Sie kommen, außer wenn ein unerwarteter Zufall eintritt, in bestimmten Fristen zusammen, zum Neumond oder zum Vollmond; denn diese Zeiten scheinen ihnen besonders günstig für den Beginn eines Unternehmens. Sie zählen auch nicht wie wir die Tage, sondern die Nächte. Darnach wird anberaumt und zugesagt: die Nacht führt gleichsam den Tag herauf. Ihre ungeregelte Freiheit hat das Mißliche, daß sie nicht gleichzeitig und nicht nach dem Geheiß beisammen sind, sondern daß oft ein zweiter, ein dritter Tag mit dem Warten auf Säumige hingeht. So wie es der Schar genehm ist, setzen [pg 11]sich alle, in Waffen. Die Priester, die hier auch das Recht zu ahnden haben, gebieten Schweigen. Darauf findet der König oder Fürst Gehör, jeder nach seinem Alter, Adel, Kriegsruhm und Redevermögen, mehr nach dem Gewicht seines Rates als nach der Macht zu befehlen. Mißfällt der Antrag, so wird er durch Murren verworfen; gefällt er, so schlagen sie mit den Framen aneinander. Das ehrenvollste Zeichen des Beifalls ist Lob mit den Waffen.

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