Eine Reaktion gegen dieses Treiben konnte nicht ausbleiben. Sie ging von den Zünften und Gesellenverbänden aus, welche ihren Mitgliedern den Verkehr mit lüderlichen Dirnen seit dem Beginn des XV. Jahrhunderts untersagten. Weit später folgten Massregeln der öffentlichen Gewalt. Immer allgemeiner wurde den Dirnen, wie anderen Kategorien der »unehrlichen Leute«, eine besondere Tracht oder ein Abzeichen vorgeschrieben, damit sie von den ehrbaren Frauen geschieden und »nach ihrem wahren Werte angesehen« werden könnten. Man untersagte ihnen das Erscheinen bei Tänzen und Hochzeitsfesten; man wies ihnen in den Kirchen einen gesonderten Platz an; ja man schloss sie selbst nach ihrem Tode von dem allgemeinen Friedhof aus und liess ihre Leichen auf dem Schindanger verscharren. Dem XVI. Jahrhundert blieb es vorbehalten, zu diesen Unmenschlichkeiten noch die Strafen des Ausstellens am Pranger, des »Schnellens« und der öffentlichen Auspeitschung hinzuzufügen. Die Reformation bewirkte allerwärts, auch an katholisch gebliebenen Orten, die Aufhebung der Frauenhäuser, freilich nicht ohne gerade in diesem Punkte auf heftigen Widerstand zu stossen.