Statistische Ermittelungen, welche über drei der bedeutendsten mittelalterlichen Städte Deutschlands angestellt werden konnten[1], haben übereinstimmend einen so bedeutenden Ueberschuss der erwachsenen weiblichen über die gleichalterige männliche Bevölkerung ergeben, dass man mit Notwendigkeit auf die Vermutung geführt wird, es müsse die Frauenfrage im städtischen Leben der beiden letzten Jahrhunderte des Mittelalters weit schärfer und brennender aufgetreten sein als heutzutage. Eine zuverlässige Zählung der Nürnberger Bevölkerung, welche am Ende des Jahres 1449 vorgenommen wurde, ergab unter der bürgerlichen Bevölkerung auf 1000 erwachsene Personen männlichen Geschlechts 1168 Personen weiblichen Geschlechts. Aber nicht bloss in den bürgerlichen Familien, sondern auch unter der dienenden Klasse (den Knechten, Handwerksgesellen und Mägden) überwog das weibliche Geschlecht. Rechnen wir diese mit der bürgerlichen Bevölkerung zusammen, so kamen gar auf 1000 männliche Personen 1207 weibliche. In Basel scheint um 1454 das Verhältnis ähnlich gewesen zu sein. In den beiden Kirchspielen St. Alban und St. Leonhard trafen damals auf 1000 männliche Personen über 14 Jahren 1246 weibliche Personen der gleichen Altersstufen. Eine Zählung endlich, welche die grössere Hälfte der erwachsenen Bevölkerung von Frankfurt a. M. im Jahre 1385 umfasst, ergab 1536 männliche und 1689 weibliche Personen oder auf 1000 Männer rund 1100 Frauen. Diese letzte Ziffer ist eine Minimalziffer; es lässt sich mit guten Gründen wahrscheinlich machen, dass der Frauenüberschuss in Frankfurt a. M. im Jahre 1385 noch weit beträchtlicher gewesen ist.
Diese Zahlen reden jedenfalls eine sehr deutliche Sprache; ihr Gewicht wird indess noch verstärkt durch eine Reihe von Beobachtungen, von denen ich hier nur eine kurz mitteilen will. Das Frankfurter Stadtarchiv besitzt noch heute einen grossen Teil der Listen, welche über die Erhebung der Vermögenssteuer (Bede) im XIV. und XV. Jahrhundert geführt wurden. Diese Erhebung erfolgte ebenso wie die Einschätzung durch den Rundgang einer Kommission von Haus zu Haus. Das Vermögen wurde nach eidlicher Versicherung der Steuerpflichtigen zur Steuer veranlagt und die Hausbesitzer waren bei schwerer Strafe gehalten, alle in ihren Häusern wohnenden Personen mit eigenem Vermögen anzugeben. Dieses Verfahren bietet ohne Zweifel die Gewähr grosser Genauigkeit mit Bezug auf die Ermittlung der Steuerpflichtigen. Da ist es nun überaus auffallend, wie häufig unter den Steuerzahlern alleinstehende Frauen auftreten. Nach zahlreichen statistischen Ermittlungen[2], welche die Jahre 1354–1510 umfassen, machten in diesem Zeitraum die Frauen den sechsten bis den vierten Teil aller Steuerpflichtigen aus. Bedenkt man, dass es sich bei diesem Verhältnis grösstenteils um alleinstehende, selbständige Frauen handelt, dass die zahlreichen Nonnen, Pfründnerinnen und Bekinen meist nicht mitgerechnet sind und dass Frauen auch im Mittelalter viel schwerer zur Selbständigkeit gelangten als die Männer, so erhält man eine Ahnung davon, wie schneidend das Missverhältnis in der Zahl beider Geschlechter im bürgerlichen Leben der Städte hervorgetreten sein muss.